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null Innovationsfonds

Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) wurde ein Innovationsfonds eingerichtet. Mit diesem Fonds sollen Projekte zu neuen Versorgungsformen gefördert werden, die über die Regelversorgung hinausgehen. Ebenso werden Versorgungsforschungsprojekte gefördert, um neue Erkenntnisse zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu gewinnen. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist, die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern.

Welche Projekte Fördermittel erhalten, entscheidet der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsausschuss. In regelmäßigen Förderbekanntmachungen legt er auch die zu erfüllenden Kriterien fest.

Von 2016 bis 2019 stehen insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Krankenkassen und deren Projektpartner können sich per Antragsverfahren auf die Projektmittel bewerben, wobei häufig eine Krankenkasse oder deren Verband die Konsortialführung übernimmt. Alle Innovationsfondsprojekte werden extern evaluiert.

SaarPHIR steht für „Saarländische Pflegeheimversorgung Integriert Regelhaft“. Das Projekt will die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Altenpflegeeinrichtungen zum Wohle der Bewohner intensivieren. Durch eine engere zeitliche und medizinisch-pflegerische Abstimmung der Haus- und Fachärzte mit dem Pflegepersonal in den Einrichtungen sollen unter anderem unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden. SaarPHIR wird durch den Innovationsfonds der Bundesregierung gefördert.